Mitversicherung: Die Reform der : Ein finanzieller Druck auf Frauen

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Die Bundesregierung plant eine drastische Reform der Mitversicherung, die ab 2028 die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen in der gesetzlichen Krankenversicherung einschränken wird. Diese Maßnahme könnte insbesondere Frauen in finanziell angespannten Lebenslagen stark belasten.

Ab dem Jahr 2028 müssen Ehepartner:innen, die nicht unter bestimmte Ausnahmen fallen, einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Die Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für pflegende Angehörige. Laut der Finanzkommission Gesundheit wird geschätzt, dass rund 1,6 Millionen Ehepartner:innen von dieser Reform betroffen sein werden.

Die jährliche Mehrbelastung für betroffene Familien könnte zwischen 1.200 und 2.500 Euro liegen. Diese finanzielle Belastung trifft insbesondere Frauen, die oft aufgrund von Care-Arbeit nicht im vollen Umfang erwerbstätig sind. Der VdK äußerte sich besorgt: „Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.“

Zudem sieht die Reform eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung vor — ein weiterer Schritt, der als Teil eines größeren Sparpakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angesehen wird. Kritiker wie Dr. Florian Reuther warnen: „Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern.“

Die Reform wird noch vor der Sommerpause 2026 vom Bundestag verabschiedet werden müssen. Während einige politische Akteure diese Maßnahmen unterstützen, äußern andere Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf einkommensschwache Familien.