Die Mütterrente III sorgt für eine Gleichstellung von Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern und jenen mit jüngeren Kindern in der Rentenberechnung. Ab dem 1. Januar 2027 tritt die Reform in Kraft, wobei die Auszahlung erst 2028 beginnt.
Wichtige Fakten zur Mütterrente III:
- Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten bis zu 36 Monate Kindererziehungszeiten — eine Erhöhung im Vergleich zu den vorherigen 30 Monaten.
- Rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von dieser Reform profitieren.
- Die Mütterrente III wird als Teil der gesetzlichen Rente gezahlt und kann auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.
- Ein halber Rentenpunkt hat derzeit einen monatlichen Wert von 20,40 Euro.
- Die jährlichen Mehrkosten durch die Mütterrente III belaufen sich auf etwa 5 Milliarden Euro.
Diese Reform baut auf den vorherigen Schritten der Mütterrente I und II auf. Bis Mitte 2014 wurden für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rente lediglich bis zu 12 Monate Kindererziehungszeit anerkannt — ein klarer Nachteil gegenüber jüngeren Eltern.
Aussagen zur Umsetzung: